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   BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01   

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BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01 (https://dejure.org/2002,30916)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 1 WB 73.01 (https://dejure.org/2002,30916)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 1 WB 73.01 (https://dejure.org/2002,30916)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei fehlender gesundheitlicher Eignung - Anforderungen an die körperliche und gesundheitliche Eignung des Bewerbers

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99

    Verhältnis der Kompetenzen von Facharzt und Schiffsarzt im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01
    Ob und in welchem Umfang eine Störung mit Krankheitswert die Eignung oder Verwendungsfähigkeit eines Soldaten beeinträchtigt oder ausschließt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Militärarzt und nicht dem privaten Facharzt zukommt (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - <BVerwGE 53, 118 [120 f.]> und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96 = NVwZ 2000, 331> -).

    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat deshalb einen höheren Beweiswert, da der Truppenarzt aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen besser beurteilen zu können als ein privater Facharzt (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 67.99

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung aus

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - ).

    Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - m.w.N. und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 -).

  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01
    Ob und in welchem Umfang eine Störung mit Krankheitswert die Eignung oder Verwendungsfähigkeit eines Soldaten beeinträchtigt oder ausschließt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Militärarzt und nicht dem privaten Facharzt zukommt (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - <BVerwGE 53, 118 [120 f.]> und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96 = NVwZ 2000, 331> -).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01
    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluss vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01

    Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - ).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 111.94

    Zulassungsvoraussetzungen zu einer bestimmten Soldatenlaufbahn - Gesundheitliche

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01
    Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - m.w.N. und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 -).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).

    Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).

    Dahinter müssen private oder privatärztliche Einschätzungen der Verwendungsfähigkeit des Soldaten zurücktreten (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 a.a.O., vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 37.03

    Ausnahmegenehmigung für die Verwendung eines Soldaten im Flugberatungsdienst -

    Der Senat kann insoweit nur prüfen, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 -, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).

    Dieser verfügt aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen, Dienstposten oder Tätigkeiten umfassend zu beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 64.02 -).

  • BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat hier einen höheren Beweiswert, weil der Truppenarzt bzw. der zuständige Sanitätsoffizier aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen oder Dienstposten besser beurteilen zu können als ein privater (Fach-)Arzt (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - 1 WB 45.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 S. 8, vom 21. Februar 2002 - 1 WB 73.01 - S. 7 f. und vom 14. November 2002 - 1 WB 33.02 - S. 11 f.).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 64.02

    Voraussetzungen für eine Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

    Auch bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).

    Dahinter müssen private oder privatärztliche Einschätzungen der Verwendungsfähigkeit des Soldaten zurücktreten (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - < Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96 >, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05

    Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose;

    Nach mehrfacher Mitteilung des BMVg in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03, BVerwG 1 WB 55.04 und BVerwG 1 WB 60.04) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat hier einen höheren Beweiswert, weil der Truppenarzt aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen oder Dienstposten besser beurteilen zu können als ein privater (Fach-)Arzt (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96 = NVwZ 2000, 331> und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).
  • BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04

    Wehrfliegerverwendungsfähigkeit; gesundheitliche Eignung; Tauglichkeit;

    Der Senat kann insoweit nur prüfen, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01, vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 37.03).
  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 25.05
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - , vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).
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